Das Unternehmen

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BOHNCKE GMBH

Artikel 1: Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Tatsache, dass eine Bestellung bei der Bohncke GmbH (dem Verkäufer) aufgegeben wird, bedeutet eine vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser AGB durch den Käufer unter Ausschluss aller anderen Dokumente, wie Prospekte, Kataloge, die vom Verkäufer herausgegeben werden und nur einen Richtwert haben. Keine besonderen Bedingungen können Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, es sei denn, sie werden vom Verkäufer formell und schriftlich akzeptiert. Jede gegenteilige Bedingung, die der Käufer widerspricht, ist daher ohne ausdrückliche Zustimmung gegen den Verkäufer nicht durchsetzbar, unabhängig davon, wann sie ihm zur Kenntnis gebracht wurde. Die Tatsache, dass der Verkäufer zu keinem Zeitpunkt auf eine dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückgreift, gilt nicht als Verzicht auf eine dieser Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt.

Artikel 2: Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bestellungen gelten nur als angenommen, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.

Artikel 3: Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer beim Verkäufer. Die Überschreitung der mit dem Verkäufer vereinbarten Lieferzeit darf nicht zu Schäden, Zurückhaltung oder Stornierung noch ausstehender Aufträge führen. Als höhere Gewalt, die den Verkäufer von seiner Lieferpflicht befreit, gilt: Bei Ereignissen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Lieferungsverzögerungen, Schlechtlieferungen oder Lieferausfall von Zulieferanten, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Krieg, Aufruhr, Feuer, Anordnungen der öffentlichen Gewalt und sonstigen, die es ihm unmöglich machen zu liefern. Der Verkäufer hat den Käufer über die vorgenannten Fälle und Ereignisse rechtzeitig zu informieren. In jedem Fall kann eine rechtzeitige Lieferung nur erfolgen, wenn der Käufer mit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer, gleich aus welchem Grund, auf dem Laufenden ist. Die Produkte reisen auf Gefahr und Risiko des Empfängers, wenn nicht anders vereinbart, dem sie gehören. Im Falle von Beschädigungen oder fehlenden Gütern, sind alle notwendigen Bemerkungen und Vorbehalte durch außergerichtliche Handlung unverzüglich zu melden. Die genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und nach Möglichkeit eingehalten. Der Käufer ist nicht berechtigt, Deckungskäufe vorzunehmen oder irgendwelche Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder- mangels verbindlicher Lieferfristen und -termine - verspäteter Erfüllung gegen uns geltend zu machen. Wenn die geschuldete Leistung oder Ware nicht verfügbar ist und die Nichterfüllung nicht durch die Bohncke GmbH zu vertreten ist, ist die Bohncke GmbH berechtigt, vollständig oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Artikel 4: Empfang
Unbeschadet der gegenüber dem Frachtführer zu ergreifenden Maßnahmen, sind Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder Nichtkonformität, des mit dem bestellten Produkt oder dem Frachtbrief gelieferten Produkts, innerhalb von acht Tagen nach Ankunft der Produkte schriftlich vorzunehmen. Im Falle eines offensichtlichen Mangels oder einer Nichtkonformität der gelieferten Produkte, die vom Verkäufer ordnungsgemäß angegeben wurden, kann der Käufer Nachbesserung der Produkte oder einen kostenlosen Ersatz erhalten, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung oder Beschädigung.

Artikel 5: Garantie
Die Produkte unterliegen einer Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler, von zwei Jahren für Geräte und sechs Monaten für Dichtungen, ab Lieferdatum. Die Garantie gilt bei Bohncke Produkte für Geräte, die sogar im Schicht- oder Dauerbetrieb laufen. Auszunehmen sind hier die Produkte der Marke Siebec. Hier gilt die Garantie für einen Betrieb von acht Stunden am Tag; bei längerer Nutzung wird sie anteilig zur Nutzungszeit reduziert. Interventionen im Rahmen der Garantie haben keine Auswirkungen auf die Verlängerung der Laufzeit der Garantie. Im Rahmen dieser Garantie ist der Verkäufer nur verpflichtet, das Produkt oder das Element, das durch seine Dienstleistungen als defekt befunden wird, kostenlos zu ersetzen oder zu reparieren. Die Produkte werden zu den am Bestelldatum gültigen Preisen geliefert. Die Garantie gilt nicht für offensichtliche Mängel. Die Preise verstehen sich netto, ab Werk, vor Steuern und auf der Grundlage der dem Käufer zur Verfügung gestellten Preisliste. Ausgeschlossen sind auch Mängel und Verschlechterungen, die durch natürliche Abnutzung oder durch einen Unfall an den Geräten oder durch eine vom Verkäufer nicht vorgesehene oder nicht vorgesehene Änderung des Produkts verursacht werden. Sie kann keinen Anspruch auf Schadenersatz begründen. Nach einer erfolgten Reparatur wird 1 Jahr Garantie nur auf reparierte und getauschte Teile gewährt. Getauschte Dichtungen haben eine Garantie von sechs Monaten.

Artikel 6: Preise
Die Produkte werden zu dem zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preis geliefert. Die Preise verstehen sich netto ab Werk, ohne Steuern und auf der Grundlage der dem Käufer mitgeteilten Preise. Alle Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstigen Leistungen, die nach deutschem Recht in einem Einfuhr- oder Transitland zu zahlen sind, gehen zu Lasten des Käufers. Jeder Auftrag dessen Betrag unter 50,00 Euro liegt, führt zur Berechnung eines Mindermengenzuschlags von 15,00 Euro zur Deckung der Verwaltungskosten. Sofern der Verkäufer nichts Anderes schriftlich vereinbart hat, gehen die Versand- und Verpackungskosten immer zu Lasten des Käufers.

Artikel 7: Rechnungsstellung
Für jede Lieferung wird eine Rechnung erstellt und spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung versandt.

Artikel 8: Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen unter folgenden Bedingungen: entweder 10 Tage abzüglich 2 %Skonto oder 30 Tage netto ab Rechnungsdatum per Banküberweisung. Bei vorzeitiger Zahlung werden 3 % Skonto gewährt. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe der von uns selbst gezahlten banküblichen Zinssätze zu verlangen, mindestens 10% jährlich. Darüber hinaus können wir unabhängig von vereinbarten Zahlungszielen die sofortige Zahlung aller ausstehenden Rechnungen und Forderungen verlangen und vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlungen abhängig machen, wenn nicht innerhalb einer Frist von einer Woche alle offen stehenden Verbindlichkeiten bei uns beglichen sind. Das gleiche gilt, wenn uns eine Änderung der Kreditwürdigkeit des Käufers nach Vertragsabschluss bekannt wird. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und spesenfrei für uns. Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung verrechnet, auch wenn Bezahlung für bestimmt bezeichnete Waren erfolgt. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenansprüchen des Käufers ist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, soweit ein Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder soweit mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet werden soll.

Artikel 9: Gefahrübergang
Der Gefahrenübergang auf die Produkte erfolgt, auch im Falle eines unentgeltlich vereinbarten Verkaufs, sobald die Ware das Lager des Verkäufers verlässt. Dies hat zur Folge, dass die Ware auf Gefahr und Risiko des Käufers reist, der bei Beschädigung, Verlust oder Fehlen von Gegenständen dafür verantwortlich ist, Vorbehalte zu äußern oder Rückgriffe bei den zuständigen Spediteuren zu nehmen.

Artikel 10: Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den verkauften Waren bleibt dem Verkäufer bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und seiner Zubehörteile durch den Käufer vorbehalten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Der Besteller darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen hergestellte Sachen ohne unsere Zustimmung weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (zum Beispiel Leasing), die die Übereignung unserer Vorbehaltsrechte einschließen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den uns zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an uns zu zahlen. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ihm ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die unsere Rechte beeinträchtigen können. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unverzüglich gegen Diebstahl, Maschinen-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.

Artikel 11: Gerichtsbarkeit, Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung oder Ausführung des Auftrags fallen in den Bereich des für die Bohncke GmbH zuständigen Gerichts. Diese Klausel gilt auch im Falle von Eilverfahren, Nebenforderungen oder mehreren Beklagten oder Garantieanrufen und unabhängig von Höhe und Zahlungsbedingungen, ohne dass die Klauseln, die den Dokumenten der Käufer die Zuständigkeit verleihen, die Anwendung dieser Klausel verhindern können.

Artikel 12: Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle werden die Vertragsparteien ungültige Bestimmungen durch solche Bestimmungen ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Zweck den ungültigen Bestimmungen möglichst nahekommen.

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